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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 1120/04

Datum:
29.06.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 1120/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0629.20B1120.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 1218/04
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angegriffene Beschluss geändert. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 500.000,00 EUR.

Der Beschlusstenor soll den Beteiligten vorab per Fax bekannt gegeben werden.

 
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