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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 3939/02.A

Datum:
19.05.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 A 3939/02.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0519.20A3939.02A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 18a K 6054/01.A
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Unter teilweiser Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung werden die Kosten des Verfahrens beider Instanzen in vollem Umfang der Klägerin auferlegt. Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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