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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 A 1810/02.A

Datum:
17.05.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
20 A 1810/02.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0517.20A1810.02A.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 18a K 111/02.A
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird teilweise geändert. Die Klage wird insgesamt abgewiesen. Unter teilweiser Einbeziehung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung werden die Kosten des Verfahrens beider Instanzen in vollem Umfang dem Kläger auferlegt. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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