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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 720/04

Datum:
28.05.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 720/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0528.19B720.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 10 L 366/04
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.

 
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