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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 B 1597/05

Datum:
16.11.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 B 1597/05
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1116.19B1597.05.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1081/05
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit die Antragstellerin die Beschwerde zurückgenom-men hat.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewie-sen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 € festgesetzt.

 
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