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Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 693/04

Datum:
30.04.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 693/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0430.18B693.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 28/04
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,-- EUR festgesetzt.

 
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