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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 40/04

Datum:
16.09.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 40/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0916.16E40.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 K 2293/01
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert. Der Klägerin wird für das erstinstanzliche Klageverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt H. beigeordnet, soweit Ansprüche auf Unterhaltsvorschussleistungen für die Zeit vom 6. August 2001 bis zum 30. September 2001 im Streit stehen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
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