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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 E 236/04

Datum:
23.07.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 E 236/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0723.16E236.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 4968/02
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird teilweise geändert.

Dem Kläger wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe auch insoweit bewilligt und der zur Vertretung bereite Rechtsanwalt B. H. aus X. beigeordnet, als mit der Klage laufende Leistungen zum Lebensunterhalt einschließlich der Unterkunftskosten auch für den Zeitraum vom 23. November 2001 bis zum 11. Februar 2002 begehrt werden.

Außergerichtliche Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens werden nicht erstattet.

 
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