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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 789/04

Datum:
30.11.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 789/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1130.16B789.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 7 L 1929/03
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Wolkenhauer aus Lünen wird abgelehnt.

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 15. März 2004 wird zurückgewiesen, soweit darin der Antrag auf Regelung der Vollziehung abgelehnt worden ist.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für beide Rechtszüge auf 2.668,93 EUR festgesetzt.

 
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