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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 2049/04

Datum:
20.09.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 2049/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0920.16B2049.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 990/04
 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt E aus Düsseldorf für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der Beschwerdefrist wird abgelehnt.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 3. Juni 2004 wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

 
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