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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 1664/04

Datum:
08.10.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 1664/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1008.16B1664.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 16 L 850/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag der Antragstellerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten beider Instanzen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 704,07 Euro festgesetzt.

 
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