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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 B 1236/04

Datum:
12.08.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 B 1236/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0812.14B1236.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 5 L 430/04
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antragsgegner wird verpflichtet, die am 26. Januar 2004 abgelegte Fachprüfung des Antragstellers im Fach BWL I, Teil 1, vorläufig zum Zwecke der Fortsetzung des Studiums für bestanden zu erklären.

Er wird ferner verpflichtet, den Antragsteller zu den weiterführenden Fachprüfungen zuzulassen, bei denen die Zulassung vom Bestehen der Fachprüfung BWL I, Teil 1 abhängig ist und der Antragsteller die übrigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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