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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 1938/04

Datum:
25.11.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 A 1938/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1125.14A1938.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 6 K 9587/01
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Das beklagte Amt wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 30. August 2001 und seines Widerspruchsbescheides vom 14. November 2001 verpflichtet, der Klägerin zur Vorlage beim Amt für Ausbildungsförderung des Studentenwerks C. eine Bescheinigung über die Nichtanrechnung des im Magisterstudiengang im Wintersemester 2000/2001 durchgeführten Nebenfachstudiums an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität C. als für den Freiversuch nach § 18a Abs. 1 JAG in der bis zum 30. Juni 2003 geltenden Fassung maßgebliches Fachsemester zu erteilen

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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