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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 1265/04

Datum:
09.08.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 1265/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0809.13C1265.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 Nc 722/03
 
Tenor:

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem führenden Aktenzeichen 13 C 1265/04 verbunden.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der jeweilige Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen jeweils die Antragsteller/in.

Der Streitwert wird für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 300,- EUR festgesetzt.

 
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