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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 1026/04

Datum:
10.08.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 1026/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0810.13C1026.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 Nc 868/03
 
Tenor:

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung unter dem Aktenzeichen des führenden Verfahrens 13 C 1026/04 verbunden.

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der jeweilige Antrag der Antragsteller/innen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Kosten beider Rechtszüge tragen jeweils die Antragsteller/innen.

Der Streitwert wird für das jeweilige Beschwerdeverfahren auf 300,-- EUR festgesetzt.

 
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