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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 337/04

Datum:
03.06.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 337/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0603.13B337.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 3152/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten, die sie jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2,44 Mio. EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

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