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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 2623/03

Datum:
29.01.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 2623/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0129.13B2623.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 1 L 2579/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 50.000 EUR festgesetzt.

 
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