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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 2634/03

Datum:
18.03.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 2634/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0318.12B2634.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Aachen, 2 L 1087/03
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird zur Verteidigung gegen die vom Antragsgegner eingelegte Beschwerde Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt und Rechtsanwalt O. aus F. beigeordnet.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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