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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 925/04

Datum:
22.07.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 925/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0722.10B925.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 9 L 305/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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