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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 828/04

Datum:
22.04.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 828/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0422.10B828.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 359/04
 
Tenor:

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 30. März 2004 wird geändert. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin vom 17. Februar 2004 gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 29. Oktober 2003 wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind, trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,- EUR festgesetzt.

 
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