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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1566/04

Datum:
21.12.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1566/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:1221.10B1566.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 262/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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