Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1353/03

Datum:
13.01.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1353/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0113.10B1353.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 1259/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers (Az.: 9 K 2852/03 Verwaltungsgericht Düsseldorf) gegen die dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigungen des Antragsgegners vom 21. November 2001 und 22. November 2002, diese in Gestalt des Ergänzungsbescheides vom 17. Dezember 2002, wird insoweit angeordnet, als die Baugenehmigungen die Ein- bzw. Ausfahrt zu bzw. von den jeweils genehmigten Stellplätzen über die Straße Am L. zulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.250,-- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank