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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1166/04

Datum:
20.07.2004
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1166/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2004:0720.10B1166.04.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 1245/04
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens als Gesamtschuldner. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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