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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 592/03

Datum:
25.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 A 592/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0625.8A592.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 4502/02
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 19. November 2002 ist unwirksam.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.

 
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