Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 4281/02

Datum:
12.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 A 4281/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0612.8A4281.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 336/02
 
Tenor:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. August 2002 wird auf die Berufung der Klägerin geändert. Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Aufnahme und Auszahlung eines Kredites bis zur Höhe von 6 Mio. DM zur Vorfinanzierung von Zustiftungen aus der Wirtschaft an die Wilhelm Lehmbruck Stiftung den ihr zugewiesenen Aufgabenkreis überschritten hat.

Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank