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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 342/03

Datum:
18.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 342/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0618.7B342.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 4 L 39/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Abänderungsantrag des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 7. November 2001 - 4 L 1449/01 - wird abgelehnt.

Die Kosten des Abänderungsverfahrens trägt der Antragsgegner; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.000,-- EUR festgesetzt.

 
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