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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 2600/03

Datum:
01.12.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 2600/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1201.7B2600.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 2 L 2592/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,-- EUR festgesetzt.

 
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