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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 2180/03

Datum:
10.11.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 2180/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1110.7B2180.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 1 L 978/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,-- EUR festgesetzt.

 
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