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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 1277/03

Datum:
09.12.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 1277/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1209.6E1277.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1393/03
 
Tenor:

Der angefochtene Streitwertbeschluss wird geändert.

Der Streitwert für das beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen unter dem Aktenzeichen 1 L 1393/03 geführte Verfahren wird auf 14.000,- Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

 
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