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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 2321/03

Datum:
22.12.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 2321/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1222.6B2321.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 3192/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten beider Rechtszüge des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen; diese hat der Beigeladene selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000 EUR festgesetzt.

 
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