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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 B 328/03

Datum:
25.03.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 B 328/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0325.5B328.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 L 2852/02
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 23. Januar 2003 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz.

Der Streitwert wird auch für das Verfahren zweiter Instanz auf 2.000,-- EUR festgesetzt.

 
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