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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 4351/01

Datum:
11.04.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 4351/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0411.5A4351.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 K 3259/00
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird, soweit die Klage abgewiesen und der Kläger zur Kostentragung verurteilt worden ist, geändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 166,54 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der Klage zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 166,54 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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