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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 4193/01

Datum:
05.09.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 4193/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0905.5A4193.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 11762/96
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 31. August 2001 ist wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz tragen der Beklagte einerseits und die Kläger zu 1. bis 10. andererseits je zur Hälfte, diese als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 8.180.670,10 EUR festgesetzt.

 
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