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Oberverwaltungsgericht NRW, 5 A 1064/02

Datum:
11.11.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
5. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 A 1064/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1111.5A1064.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 20 K 10958/99
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zweiter Instanz.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 9.112,92 EUR, für die Zeit danach auf 5.112,92 EUR festgesetzt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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