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Oberverwaltungsgericht NRW, 22d A 2782/03.O

Datum:
08.10.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
Landesdisziplinarsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22d A 2782/03.O
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1008.22D.A2782.03O.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 31 K 2343/03.O
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Soweit es den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Antrages auf gerichtliche Entscheidung betrifft, wird das Verfahren eingestellt.

Der durch die Bezirksregierung Düsseldorf unter dem 13. März 2003 dem Ruhestandsbeamten eröffnete Feststellungsbescheid des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen vom 10. März 2003 wird aufgehoben.

Der Dienstherr trägt die dem Ruhestandsbeamten erwachsenen notwendigen Auslagen in beiden Rechtszügen.

 
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