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Oberverwaltungsgericht NRW, 22 B 834/03

Datum:
20.08.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
22. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 B 834/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0820.22B834.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 761/03
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren der Antragsteller zu 3. und 4. wird eingestellt.

Die Beschwerde der anderen Antragsteller wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller zu 1. und 2. tragen bei gesamtschuldnerischer Haftung im Verhältnis zueinander ebenso wie die Antragsteller zu 3. und 4. sowie die Antragsteller zu 5. und 6. die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens, einschließlich derjenigen des Beigeladenen, jeweils zu einem Drittel. Die Gerichtskosten tragen die Antragsteller zu 1. und 2. sowie die Antragsteller zu 5. und 6. jeweils gesamtschuldnerisch je zur Hälfte.

Der Streitwert wird bis zur Antragsrücknahme durch die Antragsteller zu 3. und 4. auf 15.000,00 Euro und für die Zeit danach auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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