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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 1375/03

Datum:
15.08.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 B 1375/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0815.21B1375.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 L 1322/03
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18. Juni 2003 ist mit Ausnahme der Festsetzung des Streitwertes in Ziffer 2. wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000 EUR festgesetzt.

 
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