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Oberverwaltungsgericht NRW, 21 B 1050/03

Datum:
13.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 B 1050/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0613.21B1050.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 1533/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 25.000,- - EUR festgesetzt. Der Beschluss soll den Beteiligten vorab per Telefax übermittelt werden.

 
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