Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 21 A 819/01

Datum:
15.07.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
21. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
21 A 819/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0715.21A819.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 13 K 1886/98
 
Tenor:

Auf den Antrag des Beklagten wird die Berufung zugelassen, soweit das Verwaltungsgericht der Klage gegen die Anordnung der telemetrischen Übermittlung von Emissionsdaten des Kraftwerks H. stattgegeben hat.

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, soweit ihr Zulassungsantrag abgelehnt worden ist. Im Übrigen folgen die Kosten des Zulassungsverfahrens der Kostenentscheidung im Berufungsverfahren.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 40.903,35 EUR (entspricht 80.000,-- DM) festgesetzt; hiervon entfällt auf den Zulassungsantrag der Klägerin ein Anteil von 20.451,68 EUR (entspricht 40.000,-- DM).

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank