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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 113/03

Datum:
05.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 113/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0605.20B113.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 2950/02
 
Tenor:

Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt, soweit es von der Beigeladenen zu 1. betrieben worden ist.

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Dezember 2002 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 50.000,- EUR.

 
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