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Oberverwaltungsgericht NRW, 20 B 111/03

Datum:
16.06.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
20. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
20 B 111/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0616.20B111.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 2990/02
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 16. Dezember 2002 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert beträgt auch im Beschwerdeverfahren 50.000,- EUR.

 
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