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Oberverwaltungsgericht NRW, 1 B 1124/03

Datum:
11.08.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
1. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 B 1124/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0811.1B1124.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 630/03
 
Tenor:

Die Beschwerde wird auf Kosten des Antragstellers zurückgewiesen.

Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertentscheidung für das Verfahren erster Instanz und für das Beschwerdeverfahren jeweils auf die Wertstufe von 6.000 EUR bis 7.000 EUR festgesetzt.

 
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