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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1387/01

Datum:
04.02.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 A 1387/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0204.16A1387.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 21 K 387/97
 
Tenor:

Die Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Zulassung der Berufung werden abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, binnen drei Wochen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses zur Absicht des Senats, die bereits erhobene unzulässige Berufung der Klägerin durch Beschluss zu verwerfen, Stellung zu nehmen.

 
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