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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2989/03

Datum:
04.12.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 2989/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1204.14A2989.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 11 K 408/03 (7 K 8893/00 VG Köln)
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des beigeladenen Landes, das diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 4.000,-- Euro festgesetzt.

 
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