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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 1703/03

Datum:
10.11.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 1703/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:1110.13B1703.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1201/03
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die Verfügung der Antragsgegnerin vom 7. Mai 2003 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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