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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1727/03

Datum:
26.09.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 1727/03
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0926.12B1727.03.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 L 794/03
 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen.

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der angefochtene Beschluss geändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

Die Beschwerde des Beigeladenen wird verworfen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen in beiden Rechtszügen. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.

 
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