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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 2443/02

Datum:
24.04.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 2443/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0424.10B2443.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 L 4395/02
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und die Beigeladenen tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller jeweils zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst. Die Beigeladenen haften für den auf sie entfallenden Kostenanteil als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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