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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 1572/02

Datum:
02.04.2003
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 1572/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2003:0402.10B1572.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 2 L 992/02
 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und der Beigeladene tragen die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens und die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers jeweils zur Hälfte. Ihre eigenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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