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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 E 421/01

Datum:
25.02.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 E 421/01
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:0225.8E421.01.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 14 K 8952/98
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 9. März 2001 geändert. Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000.091,50 EUR = 9.779.328,96 DM festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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