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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1774/02

Datum:
12.11.2002
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1774/02
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2002:1112.6B1774.02.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2694/02
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen. Diese Kosten haben die Beigeladenen selbst zu tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.000,-- Euro festgesetzt.

 
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